Kostenübernahme

Finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse

Leistungen nach § SGB XI Entlastungsbetrag

Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 steht monatlich der gesetzliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen  zu.

Umwandlungs-anspruch 
(ab PG 2)

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der Sachleistungen in Entlastungsleistungen für Betreuung und Haushaltsunterstützung umgewandelt werden.

§37,3 SGB XI
Pflegeberatung

Die gesetzlich vorgeschriebenen halbjährlichen Beratungsbesuche sind für Sie vollständig kostenlos und werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

§39 SGB XI Verhinderungs-pflege und Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 haben Sie bis zu 8 Wochen  (52 Tage) Anspruch auf Verhinderungspflege (Ersatzpflege) und Kurzzeitpflege von bis zu 3.359 Euro jährlich.

Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) läuft das reguläre Pflegegeld zu 100 % weiter.

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