Kostenübernahme
Finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse
Leistungen nach § SGB XI Entlastungsbetrag
Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 steht monatlich der gesetzliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen zu.
Umwandlungs-anspruch
(ab PG 2)
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der Sachleistungen in Entlastungsleistungen für Betreuung und Haushaltsunterstützung umgewandelt werden.
§37,3 SGB XI
Pflegeberatung
Die gesetzlich vorgeschriebenen halbjährlichen Beratungsbesuche sind für Sie vollständig kostenlos und werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
§39 SGB XI Verhinderungs-pflege und Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2 haben Sie bis zu 8 Wochen (52 Tage) Anspruch auf Verhinderungspflege (Ersatzpflege) und Kurzzeitpflege von bis zu 3.359 Euro jährlich.
Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) läuft das reguläre Pflegegeld zu 100 % weiter.
